Abwassermeister (Geprüfter)

Prüfungsort: 07546 Gera

  • Fachmeister
  • Termine: auf Anfrage

Weiterbildungsprofil

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Abwassermeister sind qualifiziert in öffentlichen und privaten Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Abwassermeister verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen * Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, * Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, * Ausbildung durchführen und * Ausbildung abschließen. Grundlegende Qualifikationen * Rechtsbewusstes Handeln * Betriebswirtschaftliches Handeln * Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung * Zusammenarbeit im Betrieb * Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen - im Handlungsbereich „Technik“ * Betrieb * Überwachung * Instandhaltung - im Handlungsbereich „Organisation“ * Kostenwesen * Betriebsführung, Betriebsüberwachung und Kundenorientierung * Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz * Recht - im Handlungsbereich „Führung und Personal" * Personalführung * Personalentwicklung * Managementsysteme
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen beruflichen Qualifikationen hat der Geprüfte Abwassermeister aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Februar 2005 (BGBI. I S. 368), zzuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 32 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik oder in dem anerkannten Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger und die elektrotechnischen Qualifikationen sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügt oder wer über einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügt oder vergleichbare Qualifikationen nachweist. Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
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